Das Cannabis Vergabeverfahren – also die Lizenz zum Gelddrucken -wird gerichtlich überprüft
Es geht um ein Millionengeschäft: Die Lexamed GmbH, deren Geschäftsführer der Weinstädter Anwalt Oskar Sarak ist, will mit der Produktion von Medizinal-Hanf Geld verdienen – und zwar im Auftrag der Bundesrepublik. Doch die Firma wurde Ende Juni aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu Unrecht, findet Sarak – und klagt nun vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
Es geht um einen Millionenauftrag
„Nicht offensichtlich aussichtslos“: So bewertet der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die sofortige Beschwerde der Lexamed GmbH im Rechtsstreit mit der Bundesrepublik. Das Fax ist vom 6. September, den Beschluss haben einen Tag zuvor der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks sowie seine Richterkollegen Christine Maimann und Thorsten Anger gefasst.
Am 20. Dezember findet nun die mündliche Anhörung statt – und das bedeutet für den Staat einen kleinen Rückschlag: So lange ruht nämlich das aktuelle Vergabeverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), an dem sich ursprünglich immerhin 118 Firmen beteiligt hatten. So wertet der Weinstädter Anwalt Oskar Sarak, der die Lexamed GmbH vor Gericht vertritt, die Entscheidung des Oberlandesgerichts schon mal als Erfolg. mehr …